„Ein Feigenblatt für Spekulanten“ – KPÖ vermisst scharfes Vorgehen gegen Mietenwucher

Pressestelle - Tirol

30. März 2026

Immer öfter bedient sich die Innsbrucker Stadtregierung dem Mittel der Hauptwohnsitzverpflichtung gemäß §33 Tiroler Raumordnungsgesetz. Zuletzt beim letztwöchigen Gemeinderatsbeschluss zu den Bauvorhaben Haller Straße 9 bis 15 der Viktor Moriggl Gesellschaft m.b.H und Mentlgasse 15, Alpenbau Tirol GmbH. Dort sollen 60 freifinanzierte Wohnung entstehen; 25% davon mit Hauptwohnsitzverpflichtung. Für uns ist das bloß ein Feigenblatt für Spekulanten. Die Möglichkeit einer gesetzlichen Obergrenze für Mieten ist absichtlich ignoriert worden.

„Der §33 ermöglicht es der Stadt, mit Bauherren Verträge abzuschließen, die eine Hauptwohnsitzbegründung in freifinanzierten Wohnungen vorschreiben. Das klingt zunächst nach einem klaren Bekenntnis gegen Zweitwohnsitze und Spekulationsleerstand. Doch wenn man genauer hinsieht, entpuppt sich dieses Vorgehen als reines Feigenblatt – und zwar nicht für die Stadtregierung, sondern für jene Immokonzerne, die mit dem Grundrecht auf Wohnen Geschäfte auf Kosten der Bevölkerung machen“, so Pia Tomedi (KPÖ).

Die Klubobfrau der KPÖ ortet ein doppeltes Spiel: “Während die Stadtregierung mit Verweis auf die Hauptwohnsitzverpflichtung öffentlich Härte gegen Spekulation signalisiere, bleibe die entscheidende Frage unbeantwortet: Wie werden durch den Hauptwohnsitz die Mieten billiger?”

“Mit jedem Hauptwohnsitz bekommt die Stadt Geld – das ist nicht zu unterschätzen,” meint Tomedi. “Aber es ist eine völlig andere Frage, ob die Menschen in diesen Wohnungen auch leistbar wohnen können.” Besonders brisant sei, dass zentrale Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des §33 völlig offen blieben:

- Wer kontrolliert, ob tatsächlich ein Hauptwohnsitz begründet wird?

- Wer hebt die vereinbarten Vertragsstrafen ein?

- Welche Konsequenzen gibt es bei Nichteinhaltung?

„Die Stadtregierung liefert auf diese Fragen keine Antworten. Dabei wäre der entscheidende Punkt ein anderer: Im Gesetz ist ebenso die Möglichkeit einer Obergrenze für die zulässige Miete verankert. Genau das wäre der Hebel, um Wohnen tatsächlich leistbar zu machen. Doch dieser Teil des Paragrafen kommt nicht zur Anwendung“, so Tomedi.

Für die KPÖ-Gemeinderätin ist der Fall klar: „Die unvollständige Anwendung des §33 ist ein Feigenblatt, um weiterhin den Spekulanten den roten Teppich auszurollen. Während die Mehrheit der Innsbrucker durch die Finger schaut und mehr als die Hälfte ihres mühsam erarbeiteten Einkommens den Immobilienhaien in den Rachen werfen muss, verdienen sich die Konzerne dumm und dämlich – mit dem Grundrecht auf Wohnen.“


Hauptwohnsitzpflicht ist "Feigenblatt für Spekulanten" | KPÖ Tirol